• Der Begriff „Auftragssozialarbeit“ bezieht sich auf die Übernahme sozialarbeiterischen Agenden, die uns in Form eines mündlichen oder schriftlichen Auftrages übergeben werden.
• Als Kontakter sehen wir uns primär darauf spezialisiert, Betroffene zu kontaktieren, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung für notwendige sozialarbeiterische Belange nicht zugänglich sind und so Bereiche ihrer Existenz gefährden.
• Wir sehen es als unsere Aufgabe, zu versuchen, all jene Maßnahmen zu setzen, die zu einer Konsolidierung des Wohnverhältnisses führen (Wohnungssicherung)
• Wir übernehmen keine Heimhilfe-, Pflege- oder andere Versorgungsdienste, Freizeitaktivitäten oder finanzielle Agenden für den Betroffenen. Kurzfristig kann es in der Zugangsphase oder in Krisensituationen zum Zwecke der Einhaltung von notwendigen Kontakten zur Übernahme der Einteilung der Geldsumme für den Lebensbedarf kommen.
• Unsere Interventionen zielen auf eine rasche Konsolidierung nach der Krisensituation ab (Strukturaufbau)
• Die Kontakte sind zeitlich eng mit der Erfüllung des Auftrages im Allgemeinen, oder mit der Einhaltung eines bestimmten Termins im Einzelnen verbunden, sowie von der Kooperation des Betroffenen abhängig. Sie können mit oder alleine für den Klienten durchgeführt werden (z. B. Erledigung bei Ämtern mit Vollmacht).
• Aufgrund mangelnder Paktfähigkeit unserer Klienten kommt es zumeist zu Kontakten in Form von Hausbesuchen.
• Das Honorar wird mit dem Auftraggeber pro Auftrag in Form einer Pauschale vereinbart.